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"Ob dem Korntaler Weg"

Veräußerung der Baugrundstücke im Bewerbervergabeverfahren

Die Bauplätze Nr. 1 bis 26 werden entsprechend der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Ditzingen im Bewerbervergabeverfahren veräußert. Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke sowie die Zuordnung der Bauplätze an die Bewerbenden erfolgt auf Basis der erzielten Bewerbungspunkte in einem mehrstufigen Verfahren.

Die Vergabe erfolgt über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen.

Der dort hinterlegte Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.

Alternativ können Bewerbungen in schriftlicher Form bei der

Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen

eingereicht oder per Einschreiben an die Stadt Ditzingen geschickt werden. Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung sind Bewerbungsformulare bei der Verwaltung anzufordern.

Bewerben können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Die Hauptwohnung des Gebäudes muss selbst bewohnt werden.

Ablauf des Vergabeverfahrens:

  • Beginn der Bewerberfrist und Frist für die Vorlage von Nachweisen: 30.06.2025

In diesem ersten Teil des Verfahrens können Bewerbungen innerhalb des Bewertungszeitraums über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen oder schriftlich bei der Stadt Ditzingen eingereicht werden.

Der Bewerbung ist unter anderem eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 400.000 Euro beim Bau eines Einfamilienhauses, bzw. von mind. 200.000 Euro pro Hausanteil beim Bau einer Doppelhaushälfte nachweist.

Soweit innerhalb der Bewerbungsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

Nachweisliche Falschangaben führen zum Verfahrensausschluss.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zur Aberkennung der jeweils fehlerhaft benannten Punkte.

  • Ende der Bewerberfrist: 31.07.2025
  • Auswertung der Bewerbungen: ab 04.08.2025

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums wertet die Verwaltung alle in Frage kommenden Bewerbungen anhand der Bauplatzvergabekriterien aus. Entsprechend der Auswertung der Bewerbungen wird eine Rangliste erstellt. Maßgebend für die Platzziffer ist die Höhe der erreichten Punktzahl. Je höher die Punktzahl, desto höher der Platz in der Rangliste. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Rangfolge.

  • Bauplatzauswahlabfrage: ab 11.08.2025 bis 05.09.2025

Anschließend erfolgt entsprechend der Platzziffer in der Rangliste die konkrete Bauplatzauswahlabfrage (sog. Prioritätenabfrage) der zum Zuge kommenden Bewerber.

Sollte ein Bewerber die Anzahl der ihm gewährten Prioritäten nicht ausschöpfen, kann dies eine Nichtzuteilung zur Folge haben. Erfolgt seitens des Bewerbers bis zum 05.09.2025 keine Prioritätenabgabe, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

  • Information der Bewerber über vorläufige Grundstückszuteilung: ab 10.09.2025

Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung informiert.

  • Reservierungszusage: ab 29.09.2025

Alle Bewerber, die die vorläufige Zuteilung nicht ablehnen, erhalten eine Reservierungszusage seitens der Stadt Ditzingen. Zudem müssen die Bewerber innerhalb von 2 Wochen eine Reservierungskaution für den Fall eines Rücktritts von der Kaufzusage in Höhe von 500 Euro an die Stadt Ditzingen bezahlen. Erfolgt die Zahlung verspätet oder nicht, gilt der Platz auf der Bewerberliste als aufgegeben. Die Vorauszahlung wird beim Erwerb des Grundstücks erstattet.

  • Beschluss des Gemeinderates über Grundstückszuteilung: 21.10.2025

Auf Grundlage der Rückmeldungen erfolgt schließlich das endgültige Zuteilungsverfahren, über das der Gemeinderat berät und abschließend über den Verkauf der Baugrundstücke Beschluss fasst.

  • Abschluss eines notariellen Kaufvertrags nach jeweiliger Terminvereinbarung mit u.a. folgenden Vertragsbedingungen:

a) Bauverpflichtung

Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.

b) Eigennutzungsverpflichtung

Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.

c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung

Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.

d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe

Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.

e) Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.

f) Weitere Kosten

Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.

Die Baugrundstücke Nr. 1 bis 26 im Überblick:

Bauplatz-Nr.

Flurstück

Fläche

Bebauung

Verkaufspreis

1

6540

284 m²

EFH (Kettenhaus)

324.896 €

2

6541

245 m²

EFH (Kettenhaus)

280.280 €

3

6542

245 m²

EFH (Kettenhaus)

280.280 €

4

6543

273 m²

EFH (Kettenhaus)

312.312 €

5

6548

226 m²

EFH (Reihenhaus)

258.544 €

6

6545

6549

187 m²

EFH (Reihenhaus)

213.928 €

7

6546

6550

187 m²

EFH (Reihenhaus)

213.928 €

8

6547

6551

331 m²

EFH (Reihenhaus)

378.664 €

9

6600

227 m²

EFH (Doppelhaus)

259.688 €

10

6606

276 m²

EFH (Doppelhaus)

315.744 €

11

6609

259 m²

EFH (Doppelhaus)

296.296 €

12

6612

267 m²

EFH (Doppelhaus)

305.448 €

13

6615

269 m²

EFH (Doppelhaus)

307.736 €

14

6618

274 m²

EFH (Doppelhaus)

313.456 €

15

6621

287 m²

EFH (Doppelhaus)

328.328 €

16

6601

6602

279 m²

EFH (Doppelhaus)

319.176 €

17

6607

6608

284 m²

EFH (Doppelhaus)

324.896 €

18

6610

6611

289 m²

EFH (Doppelhaus)

330.616 €

19

6613

6614

316 m²

EFH (Doppelhaus)

361.504 €

20

6616

6617

291 m²

EFH (Doppelhaus)

332.904 €

21

6619

6620

288 m²

EFH (Doppelhaus)

329.472 €

22

6622

6623

299 m²

EFH (Doppelhaus)

342.056 €

23

6670

386 m²

EFH (Kettenhaus)

441.584 €

24

6671

370 m²

EFH (Kettenhaus)

423.280 €

25

6710

399 m²

EFH (freistehend)

456.456 €

26

6713

426 m²

EFH (freistehend)

487.344 €

Die Lage der Bauplätze ist dem Lageplan zu entnehmen.

Dienstbarkeiten:

Bei den Bauplätzen Nr. 10, 12, 14 und 15 sind im Grundbuch folgende Dienstbarkeiten, welche mit erster Rangstelle im Grundbuch übernommen werden und auf Dauer bestehen bleiben, eingetragen:

Bauplatz Nr. 10 (Flst. 6606):

Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6607

Bauplatz Nr. 12 (Flst. 6612):

Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6613

Bauplatz Nr. 14 (Flst. 6618)

Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6619

Bauplatz Nr. 15 (Flst. 6621):

Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leistungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6622

Veräußerung der Baugrundstücke nach Höchstgebot

Die Stadt Ditzingen veräußert die am östlichen Rand des Baugebiets „Ob dem Korntaler Weg“ gelegenen Baugrundstücke Nr. 27 und 30 im Höchstgebotsverfahren. Die Baugrundstücke sind für eine Bebauung mit freistehenden Einfamilienwohngebäuden vorgesehen.

Das Mindestgebot beträgt 1.200 €/m².

Bauplatz-Nr.

Flurstück

Fläche

Bebauung

Mindestgebotspreis

27

6637

569 m²

EFH (freistehend)

682.800 €

28

6638

1.043 m²

EFH (freistehend)

1.251.600 €

29

6683

420 m²

EFH (freistehend)

504.000 €

30

6684

420 m²

EFH (freistehend)

504.000 €

Die Lage der Bauplätze ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Ein Kaufangebot ist entweder über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen abzugeben oder alternativ in schriftlicher Form oder per Einschreiben an

Frau Christine Roth - persönlich

Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen

einzureichen.

Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 30.06.2025 und endet am 25.07.2025 um 12:00 Uhr.

Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots. Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung von mind. 500.000 Euro beim Bau eines Einfamilienhauses nachweist.

Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.

Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens werden die notariellen Kaufverträge u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:

a) Bauverpflichtung

Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.

b) Eigennutzungsverpflichtung

Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.

c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung

Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.

d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe

Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.

e) Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.

f) Weitere Kosten

Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.

Veräußerung der Baugrundstücke für Mehrfamilienwohngebäude nach Konzeptvergabe

Die Stadt Ditzingen veräußert im Baugebiet „Ob dem Korntaler Weg“ zwei Grundstücke zur Errichtung von Mehrfamilienwohngebäuden im Konzeptvergabeverfahren.

Bewerben können sich Privatpersonen ebenso wie Bauträger und Investoren und sind über die Internetplattform www.baupilot.com/ditzingen einzureichen.

Der Schwerpunkt der Konzeptvergabe wird auf die sozial ausgewogene Wohnungspolitik der Stadt Ditzingen gelegt, mit dem Ziel ein angebots- und preisdifferenziertes Wohnungsgemenge, welches die Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen berücksichtigt, zu schaffen. Hier steht vor allem die Förderung eines Angebots an bezahlbarem Wohnraum für Haushalte, die sich auf dem freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, im Vordergrund.

Im Verfahren wird das zu erstellende Konzept mit 70 % und der Kaufpreis mit 30 % gewichtet. Als Mindestgebot für den Kaufpreis wird für die beiden Baugrundstücke 1.200 €/m² festgesetzt:

Bauplatz-Nr.

Flurstück

Fläche

Bebauung

Mindestgebotspreis

31

6598

1.087 m²

1 oder 2 MFH

1.304.400 €

32

6708

831 m²

1 MFH

997.200 €

Die Lage der Bauplätze ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Darüberhinausgehende Preisangebote gehen mit 30 % in die Bewertung ein. Das Bestangebot erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren werden prozentual zum Bestangebot gewertet.

Kriterien der Konzeptvergabe:

  • Ein Anteil von mind. 50 % der neu geschaffenen Geschossfläche ist als öffentlich-geförderter Mietwohnraum zu erstellen.
  • Für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau gem. dem Landeswohnraumförderprogramm des Landes BW (Mietwohnraumförderung und Eigentumsförderung) wird eine Mietpreisbindung/ Laufzeit von mind. 25 Jahren zugrunde gelegt.
  • Die neu geschaffene Geschossfläche ist im Erdgeschoss barrierefrei nach LBO herzustellen.
  • Der Anschluss an die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Ditzingen ist verpflichtend.

Die Bewerbungsfrist zur Einreichung der Erstbewerbung beginnt am 30.06.2025 endet mit Ablauf des 30.09.2025.

Kontakt

Anfragen zum jeweiligen Vergabeprozess vorab und dem weiteren zeitlichen Ablauf sind an die Stadt Ditzingen zu richten.

Kontakt:

Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen

Tel. 07156/164-281

E-Mail: Liegenschaftsamt(@)ditzingen.de