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Prämie für die Vermietung leerstehender Wohnungen

In Ditzingen immer wieder ein Thema: Eine Wohnung steht leer und wird nicht vermietet, obwohl dringend Wohnraum benötigt wird. Eine Prämie schafft Anreize.

Die Stadt Ditzingen hat sich aktiv dafür eingesetzt, das leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder vermietet werden, und hat dafür vom Land Baden-Württemberg eine Wiedervermietungsprämie erhalten und diese an die vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtgebiet weitergegeben.

Das heißt: Wer sich als Eigentümerin oder Eigentümer einer seit einem längeren Zeitraum leerstehenden Wohnung in Ditzingen nach einer Beratung durch die Stadt dazu entscheidet, diese wieder an den Markt zu bringen, kann dafür von der Stadt eine einmalige Prämie von zwei Nettokaltmieten oder maximal 1.600 Euro, bekommen.

Voraussetzungen dafür sind, dass eine Beratung durch das Liegenschaftsamt der Stadt Ditzingen erfolgt ist, die Wohnung nachweislich mindestens sechs Monate leer stand, es nun einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als sechs Monate ist.

Die Förderung kann bis Ende 2026 beantragt werden.

Für den Antrag wird benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über alte und neue Mietverträge, aus denen die Dauer des Leerstandes, die Länge des neuen Mietvertrags sowie die Netto-Miete hervorgehen.
  • Unterschriebene Information zum Datenschutz 
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen

Die Beratung und Antragstellung erfolgt durch das Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement – Tel. 07156/ 164 177 – E-Mail: Liegenschaftsamt@ditzingen.de