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Ehrenplakette „aktiv in ditzingen“

Der Gemeinderat hat am 22.03.2005 eine Erweiterung der kommunalen Anerkennungsformen zur Würdigung des Bürgerschaftlichen Engagements in Ditzingen beschlossen: Ehrenplakette der Stadt Ditzingen: „aktiv in ditzingen“

  1. Die Ehrenplakette der Stadt Ditzingen „aktiv in Ditzingen“ können Einzelpersonen, Gruppen und Mannschaften erhalten, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen, Kirchen und Projekten mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.
  2. Die Anwartschaft beträgt mindestens 5 Jahre. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet worden sind, können zusammen gerechnet werden.
  3. Vorschläge zur Auszeichnung mit der Ehrenplakette „aktiv in Ditzingen“ können aus den Vereinen, Organisationen, Kirchen und Projekten oder aus der Mitte der Bürgerschaft gemacht werden. Vorschläge sind in schriftlicher Form zu stellen und zu begründen.
  4. Es ist Aufgabe der Antragsteller, abzuklären, ob die zu ehrende Person oder Gruppe ein Amt oder eine Aufgabe mit aktivem Engagement ausgefüllt hat. Die Voraussetzungen für die Ehrung sind dann nicht erfüllt, wenn ein Amt nur nominell wahrgenommen wurde.
  5. Die Verwaltung prüft, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrenplakette „aktiv in Ditzingen“ erfüllt sind. Die Zuständigkeit für die Verleihung der Bürgerplakette „aktiv in Ditzingen“ liegt beim Oberbürgermeister.
  6. Die Ehrenplakette „aktiv in Ditzingen“ wird vom Oberbürgermeister übergeben. Die Übergabe sollte in Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen, die in engem Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Wirken des/der Geehrten steht (z.B. Hauptversammlung eines Vereins, Vereinsfeier).

Vorschläge für die genannten Ehrungen können schriftlich bei der Stadt Ditzingen, Abteilung Kultur und Ehrenamt, Am Laien 1, 71254 Ditzingen eingereicht werden oder schreiben Sie eine E-Mail.