Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne durchlaufen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in der Regel zwei Stufen der Beteiligung.
Zu einem der frühzeitigen Beteiligung und zum anderen die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Auslegung des Planentwurfs einschließlich Begründung und weiterer Informationen für die Dauer von einem Monat.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Umwelt und Stadtplanung.
Öffentliche Auslegung: Bebauungsplan "Westlich der Rutesheimer Straße" Nr. 56.3 in Ditzingen-Heimerdingen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025.
- Öffentliche Bekanntmachung vom 10.06.2025
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan „Westlich der Rutesheimer Straße“ Nr. 56.3 vom 02.08.2023
- Bebauungsplanentwurf Planteil „Westlich der Rutesheimer Straße“ Nr. 56.3 vom 12.09.2023/07.11.2023/19.03.2025
- Bebauungsplanentwurf Textteil „Westlich der Rutesheimer Straße“ Nr. 56.3 vom 07.11.2023/19.03.2025
- Bebauungsplanentwurf Begründung „Westlich der Rutesheimer Straße“ Nr. 56.3 vom 07.11.2023/19.03.2025
- Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, roosplan, 18.07.2022
- Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2015 der Stadt Ditzingen
- Abwägungstabelle frühzeitige TöB und Behördenbeteiligung vom 07.11.2023
- Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Protokoll Bürgerinfo vom 07.11.2023
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, roosplan, 18.07.2022
- Verkehrsuntersuchung, Planungsgruppe SSW GmbH, 27.01.2022
- Umweltbezogene Stellungnahme - Landratsamt Ludwigsburg, 21.05.25/27.09.23/04.10.23/01.07.22
- Umweltbezogene Stellungnahme - Verband Region Stuttgart, 14.05.25/09.08.23/17.06.22
- Umweltbezogene Stellungnahme - Regierungspräsidium Stuttgart, 14.05.25/08.09.23/17.06.22
- Umweltbezogene Stellungnahme - Regierungspräsidium Freiburg, 05.05.25/16.08.23/09.06.22
- Umweltbezogene Stellungnahme - Landesnaturschutzverband, 13.09.23
- Regelungen zum Schutz des Bodens und Merkblatt zur Verwertung von Erdaushub vom Landratsamt Ludwigsburg, August 2023
Sie können die Unterlagen, im oben genannten Zeitraum, auch im Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten einsehen.
Öffentliche Auslegung: Bebauungsplan "Feuerwehr Heimerdingen" Nr. 59.3 in Ditzingen-Heimerdingen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung vom 20.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025.
- Öffentliche Bekanntmachung vom 10.06.2025
- Lageplan mit Geltungsbereich zum Bebauungsplan Feuerwehr Heimerdingen vom 06.11.2024
- Bebauungsplanentwurf „Feuerwehr Heimerdingen“ – Planteil vom 08.04.2025
- Bebauungsplanentwurf „Feuerwehr Heimerdingen“ – Textteil vom 08.04.2025
- Bebauungsplanentwurf „Feuerwehr Heimerdingen“ – Begründung vom 08.04.2025
- Artenschutz-Voruntersuchung (Habitat-Potenzial-Analyse) zum Bebauungsplan „Feuerwehr Heimerdingen“ in Ditzingen-Heimerdingen, Landschaftsplanung Eich, Stuttgart, September 2024
- Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Feuerwehr Heimerdingen“ in Ditzingen-Heimerdingen, Ingenieurbüro Dr. Dröscher, Tübingen, März 2025
- Umweltbericht (Vorentwurf) zum Bebauungsplan „Feuerwehr Heimerdingen“ in Ditzingen-Heimerdingen, mquadrat kommunikative Stadtentwicklung, Bad Boll, April 2025
- Regelungen zum Schutz des Bodens und Merkblatt zur Verwertung von Erdaushub vom Landratsamt Ludwigsburg, August 2023
Sie können die Unterlagen, im oben genannten Zeitraum, auch im Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten einsehen.