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Abteilung Umwelt und Stadtplanung:

Städtebauliche Satzungen

In städtebaulichen Satzungen werden Regelungen zur Bebaubarkeit und sonstigen Nutzungen von Grundstücken getroffen. So kann die Gemeinde zum Beispiel gemäß § 34 Baugesetzbuch ( BauGB ) durch sogenannte Innenbereichssatzungen die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen für bebaute Bereiche im Außenbereich, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind für einzelne Außenbereichsflächen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Weitere städtebauliche Satzungen sind die Außenbereichsatzung, die Veränderungssperren, Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen. Stadtbauamt, Abteilungsleitung Umwelt und Stadtplanung, Herr Beutner
Tel.: 07156 164-223, Beutner(@)ditzingen.de